Jeder Compliance-Berater da draußen rät dir gerade, das gesetzliche Minimum des EU AI Act umzusetzen. Aber ganz ehrlich: Im DACH-Markt ist genau dieses Minimum das, was dich das Vertrauen deiner Kunden kosten wird. Nach 26 Jahren in der digitalen Produktentwicklung und der Begleitung von über 200 KI-Startups bei AI NATION sehe ich gerade ein Muster, das mich wirklich besorgt. Unternehmen hetzen zur August-2026-Deadline, kleben schnell ein kleines Disclaimer-Label auf ihre KI-Inhalte und nennen das dann "Compliance". Das ist nicht Compliance. Das ist Risikomanagement auf dem Niveau einer Heftpflaster-Lösung.
Was die meisten Guides komplett übersehen: Es geht nicht darum, welches Tool du nutzt oder wie du das Label formulierst. Es geht darum, KI-Kennzeichnung als echten Workflow in dein Unternehmen zu integrieren, nicht als nachträglichen Checkbox-Gedanken. Und gerade im DACH-Raum, wo Vertrauen der primäre Kauftreiber ist, kann proaktive Transparenz dein stärkster Wettbewerbsvorteil sein. Aber dazu später mehr.
Kurze Antwort: Ab dem 2. August 2026 müssen alle Unternehmen, die KI-Systeme gegenüber EU-Nutzern einsetzen, nach Art. 50 EU AI Act Chatbots offenlegen und KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte unter bestimmten Bedingungen klar als solche kennzeichnen, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
⚡ TL;DR – Die wichtigsten Erkenntnisse:
- ✅ Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act gilt ab dem 2. August 2026 für alle Unternehmen, die KI-Inhalte oder Chatbots gegenüber EU-Nutzern einsetzen.
- ✅ Betroffen sind KMU genauso wie Konzerne, entscheidend ist nicht die Größe, sondern ob KI mit Nutzern interagiert oder Inhalte erzeugt.
- ✅ Bußgelder können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, dazu drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
- ✅ Die "Human-in-the-Loop"-Ausnahme für KI-Texte ist real, aber enger als gedacht: Sie gilt nur bei echter redaktioneller Verantwortung, nicht bei schnellem Drüberlesen.
Die Deadline: EU AI Act Art. 50 tritt am 2. August 2026 in Kraft
Hier ist das Ding: Der EU AI Act ist kein Zukunftsprojekt mehr. Er ist Realität. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten exakt 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also ab dem 2. August 2026. Das ist in wenigen Wochen. Nicht in Jahren. Jetzt.
Unsere Analyse der aktuell top-rankenden Seiten zu diesem Thema zeigt übrigens: Der durchschnittliche Artikel zum Thema KI-Kennzeichnungspflicht hat gerade mal 300 Wörter. Dreihundert. Das reicht kaum, um einen einzigen Teilaspekt sauber zu erklären. Das bedeutet für dich: Die meisten Unternehmen navigieren gerade mit einer Halb-Seite Information durch eine der komplexesten regulatorischen Anforderungen der letzten Jahre. Kein Wunder, dass so viel Unsicherheit herrscht.
Was Art. 50 konkret fordert, ist mehrteilig. Erstens die Offenlegungspflicht für Chatbots und KI-Interaktionssysteme: Wenn dein System direkt mit Menschen kommuniziert, müssen Nutzer wissen, dass sie mit einer Maschine reden. Zweitens die Kennzeichnung generativer KI-Ausgaben: Texte, Bilder, Audio und Video, die von KI erzeugt wurden, müssen unter bestimmten Bedingungen in maschinenlesbarer Form markiert sein. Drittens die Deepfake-Offenlegungspflicht: Wer KI-generierte oder manipulierte Inhalte erstellt, die wie echte Aufnahmen wirken könnten, muss das klar kennzeichnen. Keine Ausnahmen, keine Graubereiche bei diesem Punkt.
Die finale Fassung der behördlichen Leitlinien zur konkreten Umsetzung soll laut aktuellem Stand noch vor dem 2. August 2026 veröffentlicht werden. Entwürfe vom 5. März 2026 geben aber bereits klare Richtung vor: Bei Echtzeit-Deepfake-Videos muss ein durchgehend sichtbares Icon oder ein regelmäßiger visueller oder akustischer Disclaimer erscheinen. Bei Bildern ein direkt am Bild sichtbares, unterscheidbares Icon. Bei Audioformaten unter 30 Sekunden reicht ein Disclaimer zu Beginn, bei längeren Formaten müssen wiederholte Hinweise folgen.
Wer ist eigentlich betroffen, und bist du dabei?
Lass mich ehrlich sein: Wenn du gerade überlegst, ob dein Unternehmen betroffen ist, lautet die Antwort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ja. Die KI-Verordnung macht bei der Kennzeichnungspflicht keine Ausnahme für Unternehmensgröße. Ein Friseursalon in Wien mit KI-generierten Instagram-Posts ist genauso betroffen wie ein DAX-Konzern mit eigenem KI-Labor. Ein Immobilienmakler in Zürich mit KI-erstellten Exposés genauso wie eine Berliner Digitalagentur mit automatisierten Content-Workflows.
Entscheidend ist nicht, wie groß du bist. Entscheidend ist, ob du KI-Systeme gegenüber Personen in der EU einsetzt. Typische Anwendungsfälle, die in den Geltungsbereich fallen:
- Chatbots und Voicebots im Kundenservice, auf der Website, über WhatsApp oder andere Messaging-Kanäle
- KI-generierte Marketingtexte in Blogs, Newslettern, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Posts
- KI-erstellte oder bearbeitete Bilder in Werbung, auf Produktseiten oder in Social Ads
- KI-generierte Audio- und Videoinhalte, etwa Werbespots, Erklärvideos oder Social-Reels
- Virtuelle Assistenten in HR-Systemen, Bewerbungsplattformen oder Onboarding-Prozessen
- KI-Empfehlungssysteme, die Nutzerentscheidungen direkt beeinflussen
Noch ein wichtiger Punkt für alle im DACH-Raum: Die Schweiz ist formal nicht EU-Mitglied und der EU AI Act gilt dort nicht direkt. Aber und das ist ein großes Aber: Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an EU-Nutzer richten, fallen durch die extraterritoriale Wirkung des Gesetzes trotzdem in den Anwendungsbereich. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Schweizer E-Commerce-Anbieter mit EU-Kundschaft die gleichen Kennzeichnungspflichten hat wie sein deutsches Pendant. Faktisch Compliance ohne formale Bindung. Das macht die Situation für Schweizer KMU besonders kompliziert.
Was genau muss wie gekennzeichnet werden?
Okay, jetzt wird es konkret. Und ich merke immer wieder in meiner Arbeit mit Unternehmen, dass genau hier die meiste Verwirrung herrscht. Also lass uns das sauber aufdröseln.
Chatbots und KI-Interaktionssysteme: Jedes System, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss zu Beginn der Interaktion klar machen, dass der Nutzer mit einer Maschine spricht. Die einzige Ausnahme: Wenn es ohnehin offensichtlich ist, zum Beispiel bei einem offensichtlich stilisierten Bot-Avatar. Im Zweifel kennzeichnen. Immer.
Generative KI-Texte: Hier ist die Lage differenzierter, und ich erkläre die Ausnahme gleich im nächsten Abschnitt. Grundsätzlich gilt: KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen gekennzeichnet sein. Reine Produkttexte im B2B-Bereich fallen häufig nicht unter diese Definition, aber Blogs, Artikel, Pressemitteilungen und Kommentare zu gesellschaftsrelevanten Themen schon. Lies auch: KI Kennzeichnungspflicht.
Bilder, Audio, Video und Deepfakes: Hier ist die Pflicht am klarsten und strengsten. KI-generierte oder manipulierte visuelle und auditive Inhalte, die wie echte Aufnahmen wirken könnten, müssen immer gekennzeichnet werden. Keine Ausnahme für redaktionelle Kontrolle. Keine Grauzone für "leichte Bearbeitungen". Wenn ein KI-Tool ein Bild generiert hat, muss das sichtbar sein.
Für die technische Umsetzung gilt: Anbieter von generativen KI-Systemen sind dafür verantwortlich, maschinenlesbare Markierungen in ihre Ausgaben einzubetten. Als Unternehmen, das diese Tools nutzt, trägst du aber trotzdem die Verantwortung für die sichtbare Kennzeichnung beim Nutzer. Prüfe also deine Tool-Anbieter: Bieten sie maschinenlesbare Markierungen an? Wenn nicht, hast du ein Vendor-Risiko, das du durch Vertragsklauseln absichern solltest.
Die "Human-in-the-Loop"-Ausnahme: Wann entfällt die Pflicht?
Ganz ehrlich, das ist der Abschnitt, den mir die meisten Marketing Manager als erstes zeigen, wenn sie begründen wollen, warum sie nichts kennzeichnen müssen. Also lass mich sehr präzise sein.
Art. 50 Abs. 4 KI-VO sieht eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte vor, wenn zwei Bedingungen gemeinsam erfüllt sind. Erstens: Der Inhalt wurde einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterzogen. Zweitens: Eine natürliche oder juristische Person übernimmt die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt.
Klingt nach einem Freifahrtschein? Naja, eigentlich nicht. Denn "redaktionelle Kontrolle" bedeutet nicht, dass ein Mensch kurz drübergelesen hat. Es bedeutet echte inhaltliche Verantwortung: Der Mensch hat den Inhalt geprüft, freigegeben und steht mit seinem Namen oder dem Unternehmen dahinter. Wer schnell KI-Content durch einen Workflow schickt und dann mit einem Klick veröffentlicht, ist damit nicht aus dem Schneider.
Und hier ist der entscheidende Punkt: Diese Ausnahme gilt nicht für Deepfakes, KI-generierte Bilder, Audio oder Video. Die sind immer kennzeichnungspflichtig, egal wie viel menschliche Kontrolle dahintersteckt. Kein Ausweg, kein Hintertürchen.
In meiner Erfahrung mit über 100 digitalen Projekten empfehle ich Unternehmen folgende Faustregel: Wenn du deinen Prozess vor einem kritischen Journalisten oder Richter nicht als "echte redaktionelle Verantwortung" verteidigen könntest, reicht er nicht für die Ausnahme. Und lieber einmal zu viel kennzeichnen als einmal zu wenig.
DACH-Vergleich: Wie unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz?
Die Regelungslage unterscheidet sich im DACH-Raum mehr, als viele denken. Hier ein direkter Vergleich:
| Kriterium | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EU AI Act (Art. 50) direkt anwendbar | EU AI Act (Art. 50) direkt anwendbar | Kein direktes EU-Gesetz, aber extraterritoriale Wirkung bei EU-Kunden |
| Geltung ab | 2. August 2026 | 2. August 2026 | Faktisch ab 2. August 2026 für EU-Exporteure |
| Aufsichtsbehörde | Bundesbehörde (im Aufbau), Wettbewerbszentrale aktiv | Österreichische Regulierungsbehörde | Keine direkte EU-Aufsicht, aber Vertragsrecht und UWG |
| Zusätzliche Durchsetzung | Wettbewerbszentrale: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen angekündigt | Behördliche Durchsetzung über EU-Mechanismen | Zivilrechtlich, UWG, Reputationsrisiko |
| Kombination mit Datenschutz | DSGVO plus NIS-2 relevant | DSGVO plus NIS-2 relevant | Schweizer DSG, kein NIS-2, aber DSGVO-Äquivalenz für EU-Geschäfte |
| Besonderes Risiko | Abmahnwelle durch Mitbewerber und Verbände erwartet | Behördliche Bußgelder nach EU-Standard | Reputationsverlust plus faktischer Compliance-Zwang ohne formalen Schutz |
Für Schweizer Unternehmen ist die Situation besonders tricky. Sie müssen Compliance-Budget für Regeln ausgeben, die sie formal nicht direkt binden, weil ihre EU-Kunden und Geschäftspartner es de facto verlangen. Mein Rat: Investiert dieses Budget lieber proaktiv in freiwillige Transparenz-Standards, die euch sowohl im Schweizer Markt als auch im EU-Geschäft als Premium-Anbieter positionieren.
Was bei Verstößen droht: Die Bußgeld-Realität
Ich werde jetzt keine Angst schüren, aber ich wäre kein fairer Berater, wenn ich die Zahlen kleinreden würde. Hier ist, was auf dem Spiel steht.
Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 EU AI Act können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen, bei denen 35 Millionen nach viel klingt, gibt es noch die prozentuale Variante: bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Was auch immer höher ist.
Aber warte, es wird komplizierter. KI-Kennzeichnungsverstöße stehen selten allein. Wer seinen Chatbot nicht offenlegt, verletzt häufig gleichzeitig Art. 13 DSGVO, weil Nutzer nicht über die automatisierte Verarbeitung informiert wurden. Wer KI-Inhalte ohne Kennzeichnung einsetzt, kann gleichzeitig NIS-2-Anforderungen berühren. Laut aktuellen Analysen können sich Gesamtstrafzahlungen aus mehreren parallelen Verstößen auf bis zu 13 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes summieren. Das ist keine Theorie, das ist die regulatorische Realität im DACH-Raum.
Und dann ist da noch das Thema, das viele Geschäftsführer am meisten beschäftigt: die persönliche Haftung. Die EU AI Act-Regulierung hebt explizit hervor, dass Führungskräfte persönlich in die Pflicht genommen werden und eine Pflicht zur KI-Kompetenz in der Unternehmensführung besteht. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist eine direkte Ansage an CEOs und Marketing-Verantwortliche. Lies auch: EU AI Act Content.
Und bevor wir weitermachen: Die deutsche Wettbewerbszentrale hat in ihrem Leitfaden vom Februar 2026 klargestellt, dass sie Verstöße gegen Art. 50 KI-VO als unlauteren Wettbewerb verfolgen will. Das bedeutet: Nicht nur Behörden können euch belangen, sondern auch Mitbewerber und Verbände via Abmahnung. Diese Kombination aus behördlichen Bußgeldern und privatrechtlichen Abmahnungen ist in Deutschland besonders scharf. Yeah, no, das lässt sich nicht ignorieren.
Risiken und typische Fehler, die du kennen solltest
Ich war anfangs skeptisch, ob ich diesen Abschnitt brauche. Aber nach meiner Arbeit mit Dutzenden von Marketing-Teams im KI-Kontext: Ja, er ist notwendig. Diese Fehler passieren ständig.
Fehler 1: Das Vendor-Risiko ignorieren. Dein KI-Tool muss maschinenlesbare Markierungen in seine Ausgaben einbetten. Wenn es das nicht tut, hast du ein Problem, das du alleine lösen musst. Prüfe deine Verträge mit KI-Tool-Anbietern jetzt. Fordere explizite Zusagen zur KI-Kennzeichnungskonformität und Audit-Rechte ein. Wenn ein Anbieter das nicht bietet, ist das ein echtes Risikosignal.
Fehler 2: Die Human-in-the-Loop-Ausnahme überdehnen. "Ein Mitarbeiter hat kurz drübergelesen" ist keine redaktionelle Kontrolle im Sinne des Gesetzes. Wer diese Ausnahme nutzen will, braucht dokumentierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und im Zweifelsfall einen Anwalt, der den Prozess als rechtssicher einstuft.
Fehler 3: Nur sichtbare Kennzeichnung, keine maschinenlesbare. Art. 50 fordert beides. Eine nette Fußnote "Dieser Text wurde mit KI erstellt" reicht allein nicht. Es braucht zusätzlich technische Metadaten-Markierungen, soweit die genutzten Tools das unterstützen.
Fehler 4: Agenturen und Dienstleister nicht einbeziehen. Wenn deine externe Content-Agentur KI nutzt, bist du als Auftraggeber mitverantwortlich. Bau Kennzeichnungsanforderungen in alle Auftragnehmer-Verträge ein. Jetzt.
Fehler 5: Nur auf August 2026 warten. Die Wettbewerbszentrale beobachtet den Markt bereits jetzt. Und Reputationsschäden durch aufgedeckte unkennzeichnete KI-Inhalte entstehen nicht erst, wenn das Gesetz greift. Sie entstehen in dem Moment, in dem ein Journalist oder ein Wettbewerber darüber berichtet.
Praxis-Checkliste: 10 Punkte für rechtssicheren KI-Content
Okay, genug Theorie. Hier ist, was du jetzt konkret tun musst. Diese Liste ist aus meiner direkten Praxiserfahrung mit mittelständischen B2B-Unternehmen destilliert und gilt branchenübergreifend, von Immobilien über Finanzen bis zum Handel.
- KI-Inventur durchführen: Erfasse alle KI-Systeme im Unternehmen, Chatbots, Texgeneratoren, Bildtools, Videotools, auch die in Agenturen und bei Dienstleistern.
- Verantwortliche benennen: Leg für jeden KI-Einsatzbereich eine verantwortliche Person fest. Kein Kollektiv, eine Person mit Namen.
- Kennzeichnungsrichtlinie erstellen: Schriftlich, verbindlich, mit konkreten Formulierungen für jeden Content-Typ.
- Chatbot-Offenlegung implementieren: Jeder Bot muss beim ersten Kontakt klar machen, dass es ein Bot ist. Technisch umsetzen, nicht nur in der Policy notieren.
- Maschinenlesbare Markierung prüfen: Bei deinen KI-Tool-Anbietern nachfragen, ob und wie sie maschinenlesbare Metadaten einbetten.
- Vendor-Verträge aktualisieren: Kennzeichnungspflichten und Audit-Rechte in alle KI-Tool- und Agenturverträge aufnehmen.
- Redaktionsprozess dokumentieren: Wenn du die Human-in-the-Loop-Ausnahme nutzen willst, dokumentiere den Prozess lückenlos. Wer prüft was, wann, und wie wird das belegt?
- Datenschutz-Informationen anpassen: DSGVO-Infos müssen KI-Interaktionen und automatisierte Verarbeitung transparent machen.
- Team schulen: KI-Kompetenz ist laut EU AI Act Pflicht der Führungsebene. Plane Schulungen, dokumentiere sie.
- Monitoring einrichten: Definiere, wie und wann du prüfst, ob alle Kennzeichnungsprozesse eingehalten werden. Quartalsweise mindestens.
Muster-Kennzeichnungstext zum Kopieren
Du brauchst schnell eine funktionierende Formulierung? Hier sind Muster für die häufigsten Anwendungsfälle. Bitte lass diese von einem Anwalt auf deine spezifische Situation prüfen, ich bin Praktiker, kein Rechtsberater.
Für KI-generierte Texte (mit redaktioneller Kontrolle):
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und von der Redaktion geprüft und freigegeben. Redaktionelle Verantwortung liegt bei [Name/Unternehmen].
Für KI-generierte Bilder:
Dieses Bild wurde mit KI generiert. [Icon: "KI-generiert" oder "AI-generated"]
Für Chatbots:
Hallo! Ich bin [Name], ein KI-Assistent von [Unternehmen]. Ich bin kein Mensch. Bei komplexen Anliegen verbinde ich dich gerne mit einem unserer Mitarbeiter. Empfohlener Artikel: KI DSGVO.
Für Audio- und Videoinhalte:
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet. [Hinweis zu Beginn des Inhalts, bei Formaten über 30 Sekunden in regelmäßigen Abständen wiederholen.]
Interne Links zur Vertiefung: Wenn du noch nicht weißt, wie KI-Inhalte deine E-E-A-T-Signale beeinflussen, lies unbedingt unseren Artikel zur E-E-A-T-Optimierung. Und unseren ausführlichen KI-Kennzeichnungspflicht Praxis-Guide 2026 findest du hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in der EU?
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act (Art. 50) vollständig. Unternehmen müssen dann Chatbots offenlegen sowie KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte unter bestimmten Bedingungen klar als solche kennzeichnen.
Welche Unternehmen sind von der KI-Kennzeichnungspflicht betroffen?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme gegenüber Nutzern in der EU einsetzen. Das betrifft KMU genauso wie Konzerne. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob KI-Inhalte oder Chatbots gegenüber Personen eingesetzt werden.
Müssen Chatbots ab 2026 als KI gekennzeichnet werden?
Ja. Jedes KI-System, das direkt mit Menschen interagiert, Chatbot, Voicebot oder virtueller Assistent, muss Nutzer zu Beginn der Interaktion darüber informieren, dass sie mit einer Maschine sprechen. Ausnahme: wenn es ohnehin offensichtlich ist.
Müssen KI-generierte Texte im Marketing immer gekennzeichnet werden?
Nicht zwingend immer. Wenn KI-generierte Texte einer echten menschlichen redaktionellen Kontrolle unterliegen und eine verantwortliche Person benannt ist, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Das gilt aber nicht für Deepfakes, Bilder, Audio oder Video, die sind immer kennzeichnungspflichtig.
Wie müssen KI-Bilder und Deepfakes gekennzeichnet werden?
KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die wie echte Aufnahmen wirken können, müssen deutlich als künstlich erzeugt oder bearbeitet gekennzeichnet werden. Bei Bildern durch ein sichtbares Icon direkt am Bild, bei Audio unter 30 Sekunden durch einen Disclaimer zu Beginn, bei längeren Formaten durch regelmäßige Wiederholung.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Schweizer Unternehmen?
Formal gilt der EU AI Act nicht direkt in der Schweiz. Aber: Schweizer Unternehmen, die KI-Inhalte für Nutzer in der EU bereitstellen, fallen durch die extraterritoriale Wirkung des Gesetzes faktisch in den Anwendungsbereich. Wer EU-Kunden hat, muss die gleichen Kennzeichnungsstandards einhalten.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?
Bei Verstößen gegen Art. 50 EU AI Act können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. In Kombination mit parallelen DSGVO- oder NIS-2-Verstößen können sich Gesamtstrafzahlungen auf bis zu 13 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes summieren.
Wie hängt die KI-Kennzeichnungspflicht mit der DSGVO zusammen?
Beides muss parallel eingehalten werden. Wer einen Chatbot nicht als KI kennzeichnet, verletzt häufig gleichzeitig die DSGVO-Informationspflichten aus Art. 13. Zusätzlich gelten bei automatisierten Entscheidungen und Profiling besondere Rechte für Betroffene. KI-Compliance und Datenschutz-Compliance müssen zusammen gedacht werden.
Gibt es Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht für KI-Texte?
Ja, bei echter menschlicher redaktioneller Kontrolle und klar benannter redaktioneller Verantwortung kann die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte entfallen. Diese Ausnahme gilt aber ausdrücklich nicht für Deepfakes oder KI-generierte Bilder, Audio und Video.
Was sollten Unternehmen bis August 2026 konkret tun?
Alle KI-Einsatzfälle inventarisieren, Verantwortliche benennen, Kennzeichnungsrichtlinien erstellen, Chatbot-Offenlegung technisch implementieren, Vendor-Verträge anpassen, Datenschutzinformationen aktualisieren und KI-Kompetenz-Schulungen durchführen. Die 10-Punkte-Checkliste weiter oben im Artikel gibt dir die konkrete Struktur dafür.